Energieberatung
Wenn es um größere Reparaturen und Umbauten am Gebäude, Wärmedämmung, Erneuerung von Fenstern und Türen, Dach-Neueindeckung oder den Ersatz des Wärmeerzeugers geht, ist eine Energieberatung mit ausführlicher Besichtigung der Immobilie durch einen fachkundigen Energieberater anzuraten.
Als unabhängiger Energieberater werde ich dabei eine umfangreiche Energieberatung, die mindestens den Anforderungen der “Richtlinie über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort - Vor-Ort-Beratung” entspricht, erstellen.
Dazu wird das Gebäude wärmetechnisch beurteilt, und zwar getrennt nach:
- Außenwandflächen
- Dachflächen
- Fensterflächen
- Kellerdecke
- und Bodenplatte
Auch unkontrollierte Lüftungswärmeverluste durch
undichte Fenster,
Fugen etc.
werden erfasst.
Technisch wird der Ist-Zustand der Heizungs- und der Warmwasseranlage - einschließlich ihrer Steuer- und Regelungstechnik - erfasst, die bisherigen Energieverbräuche bewertet und sinnvolle Verbesserungsmaßnahmen aufgezeigt.
Nach der Bestandsanalyse wird der Beratungsbericht in Form eines detailliert ausgearbeiteten Gutachtens erstellt.
Darin enthalten sind unter anderem:
- die Grunddaten des Gebäudes
- energetischer Ist-Zustand von Gebäude und Heizungsanlage
- Beschreibung und Berechnung verschiedener Energiespar-Varianten
- Vergleich des Energiebedarfs vor und nach durchgeführten Verbesserungsmaßnahmen
- Gegenüberstellung der Kosten und des Einsparpotentials jeder Variante
- Möglichkeiten zum Einsatz erneuerbarer Energien
- Vorschläge für Maßnahmenpakete
- allgemeine Tipps zum Energiesparen
- im Abschlussgespräch wird eingehend auf Ihre Fragen zum Gutachten eingegangen
Es werden die verschiedenen Energiespar-Varianten erläutert und bei Bedarf noch weitere Varianten erstellt. Ziel ist es, alle Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen damit eine wertvolle Entscheidungshilfe für die energetische Aufwertung Ihrer Immobilie an die Hand zu geben.
Voraussetzungen
Ist die Baugenehmigung für ein Wohngebäude (über 50% ständige Wohnfläche) in den alten Bundesländern vor dem 01.01.1984 (neue Bundesländern vor dem 01.01.1989) erteilt, und wurde die Gebäudehülle nicht aufgrund späterer Baugenehmigungen (nach dem 01.01.1984 bzw. 01.01.1989) zu mehr als 50 % verändert, so sind die Voraussetzungen für eine Förderung gegeben.
Doch nicht alle Gebäudeeigentümer können eine Beratung in Anspruch nehmen.
Bei Planung und Durchführung von Neubau
Bei Aus-, An- und Umbauten
Bei Modernisierung und Sanierung von Altbauten
Bei Erneuerung von Heizungs, Lüftungs-, Klima- und Sanitäranlagen
Bei Auftreten von Bauschäden wie Feuchtigkeit, Schimmelpilz o.ä.
Bei unbehaglichem Wohmklima
Bei hohen Energiekosten
Was bringt eine Energieberatung?
- Energieeinsparung
- Reduzierung der Energiekosten
- Verminderung der Umweltbelastung durch Schadstoffemission
- Modernisierung und Instandhaltung
- Erhaltung der Bausubstanz
- Erzielung von mehr Wohnkomfort
- Wertsteigerung
- Staatliche Förderung
Wenn es um größere Reparaturen und Umbauten am Gebäude, Wärmedämmung, Erneuerung von Fenstern und Türen, Dach-Neueindeckung oder den Ersatz des Wärmeerzeugers geht, ist eine Energieberatung mit ausführlicher Besichtigung der Immobilie durch einen fachkundigen Energieberater anzuraten. Diese "Vor-Ort-Beratung" wird durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, www.bafa.de ) mit bis zu 250,- EURO gefördert, wenn sie sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz, die Heizungsanlagen-Technik sowie die Nutzung erneuerbarer Energien bezieht. Förderanträge sind vor Beginn der Beratung an das BAFA zu richten.
Ablauf einer Energieberatung:
Erhebung des Ist-Zustandes
Dazu wird das Gebäude wärmetechnisch beurteilt, und zwar getrennt nach Außenwandflächen, Dachflächen, Fensterflächen, Kellerdecke und Bodenplatte. Auch unkontrollierte Lüftungswärmeverluste durch undichte Fenster, Fugen etc. werden erfasst. Technisch wird der Ist-Zustand der Heizungs- und der Warmwasseranlage-einschließlich ihrer Steuer- und Reglungstechnik- erfasst, die bisherigen Energieverbräuche bewertet und sinnvolle Verbesserungsmaßnahmen aufgezeigt.
Beratungsbericht
Nach der Bestandsanalyse wird der Beratungsbericht in Form eines detailliert ausgearbeiteten Gutachtens erstellt. Darin enthalten sind:
- Die Grunddaten des Gebäudes
- Energetischer Ist-Zustand von Gebäude und Heizungsanlage
- Beschreibung und Berechnung verschiedener Energiespar-Varianten
- Vergleich des Energiebedarfs vor und nach durchgeführten Verbesserungsmaßnahmen
- Angaben über Möglichkeiten zur Erlangung von Fördermitteln
- Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Möglichkeiten zum Einsatz erneuerbarer Energien
Das persönliche Beratungsgespräch
Im Abschlussgespräch wird eingehend auf Ihre Fragen zum Gutachten eingegangen. Es werden die Energiespar-Varianten erläutert und bei Bedarf noch weitere Varianten erstellt. Ziel ist es, alle Fragen zu beantworten und Ihnen damit eine wertvolle Entscheidungshilfe für die energetische Aufwertung Ihrer Immobilie an die Hand zu geben.