Energieausweise
Bei Vermietung oder Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses muss der Eigentümer einen Energieausweis vorlegen. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen.
Verbrauchsausweis
Beim Verbrauchsausweis werden die Energieverbrauchs-Kennwerte auf der Grundlage von Heizkostenabrechnungen oder anderen geeigneten Verbrauchsdaten des gesamten Gebäudes ermittelt. Die gemessenen Energieverbräuche, die über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Jahren vorliegen müssen, werden anschließend über die Wohnfläche des Gebäudes und so genannte Klimafaktoren auf einen deutschlandweiten Mittelwert umgerechnet.
Der Nachteil beim Verbrauchsausweis liegt darin, dass die Kennwerte maßgeblich vom individuellen Heizverhalten der Bewohner abhängig sind.
Bedarfsausweis
Beim Bedarfsausweis werden die Energiebedarfskennwerte rechnerisch auf der Grundlage von Baujahr, Bauunterlagen, technischen Gebäude- und Heizungsdaten und der tatsächlichen Beschaffenheit der Gebäudehülle bestimmt.
Gegenüber dem Verbrauchsausweis hat der Bedarfsausweis den Vorteil, dass die berechneten Kennwerte unabhängig von individuellen Heiz- und Wohnverhalten der Bewohner sind.